Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Februar 2002 zum ersten Mal in Kraft getreten und löste die bis dahin geltende Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab.
Die Energieeinsparverordnung definiert Mindeststandards für neue und bestehende Wohngebäude hinsichtlich des Dämmstandards und der Qualität der Anlagentechnik.
Die EnEV und die genannten Normen legen fest, wie der Primär-, End- und der Heizenergiebedarf zu berechnen ist und welche Grenzwerte einzuhalten sind.
Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung sollten als absolutes Minimum angesehen werden, die angesichts steigender Energiepreise und heutiger Bau- und Anlagentechnologie weit unterschritten werden können.