Bauphysik

Die Bauphysik beschäftigt sich mit den physikalischen Phänomenen an Bauwerken.
Im Hauptsächlichen sind dies

Wärme:
Wärmeleitung, Wärmestrahlung, Wärmedämmung, Wärmeschutz

Feuchtigkeit:
Wasserdampfgehalt, Feuchtetransport, Kondensation von Wasser, Schimmel in Wohnungen

Akustik:
Sowohl Bauakustik, d.h. Schall -übertragung, Schalldämmung innerhalb von Gebäuden als auch Raumakustik und Schallimmissionsschutz, d.h. Schallübertragungen im Freien und Schutz gegenüber Verkehrs-, Gewerbe- und Freizeitlärm

Brandschutz:
Hier decken wir den Bereich des konstruktiven Brandschutzes ab

Feuchteschutz

Ein mangelhafter Feuchteschutz wirkt sich sehr ungünstig auf die Dauerhaftigkeit von Bauteilen und die hygienischen Verhältnisse in Wohnräumen aus.

Nur ein ausreichender Feuchteschutz verhindert Korrosion und Fäulnis an der Tragkonstruktion, garantiert die Funktionsfähigkeit von Bauteilen und unterbindet Schimmelpilzbildung in Wohnräumen.

Die falsche Einschätzung der Risiken durch die Einwirkung von Feuchte führt zu vielen Schäden.

Wir helfen Planern und Bauherren in Fragen zum Feuchteschutz durch:

– Analyse von Feuchteschäden
– Erarbeitung von Sanierungskonzepten
– Verhinderung von Tauwasserschäden durch Simulation
– Ermittlung der Wassergehalte und Temperaturen in Bauteilen im Jahresverlauf

Blower-Door-Test

Die Luftdichtheitsmessungen zur Überprüfung der Luftdichtheit von Wohngebäuden dient der Sicherstellung der EnEV und zum Nachweis der Bauqualität (Zertifikat).

Zur Messung der Luftdichtheit einer Wohnung oder eines Gebäudes wird das Messgerät in die Öffnung einer Tür oder eines Fensters dicht eingebaut. Durch den integrierten, drehzahlgeregelten Ventilator wird im Gebäude eine Druckdifferenz (50pa) erzeugt.

Was haben Sie davon?

Luftdichtheit im Rahmen der EnEV
Der Nachweis einer Luftdichtheitsmessung werden beim Energiebedarfsausweis und den Berechnungen nach EnEV berücksichtigt.
Die energetischen Vorteile eines luftdichten Gebäudes werden durch eine Reduzierung der Lüftungswärmeverluste von 12 – 14 % angerechnet, was einer Absenkung des Primärenergiebedarfs von 6 – 7% entspricht.

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Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Februar 2002 zum ersten Mal in Kraft getreten und löste die bis dahin geltende Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab.

Die Energieeinsparverordnung definiert Mindeststandards für neue und bestehende Wohngebäude hinsichtlich des Dämmstandards und der Qualität der Anlagentechnik.

Die EnEV und die genannten Normen legen fest, wie der Primär-, End- und der Heizenergiebedarf zu berechnen ist und welche Grenzwerte einzuhalten sind.

Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung sollten als absolutes Minimum angesehen werden, die angesichts steigender Energiepreise und heutiger Bau- und Anlagentechnologie weit unterschritten werden können.

Sommerlicher Wärmeschutz

Der Sommerliche Wärmeschutz dient dazu, die durch Sonneneinstrahlung verursachte Aufheizung von Räumen so weit zu begrenzen, daß ein behagliches Raumklima entsteht. Hierbei soll gemäß den Vorschriften der Energieeinsparverordnung nach Möglichkeit auf den Einsatz von Klimatisierung verzichtet werden.
Der Sommerliche Wärmeschutz, der in DIN 4108 geregelt ist, wird beeinflußt durch die Abmessungen des Raumes, die Orientierung der Fenster, die Art der Verglasung und der Sonnenschutzeinrichtung, interne Wärmequellen sowie die im Raum vorhandenen Speichermassen der Bauteile.